UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Als Betreiber haben Sie eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Arbeitsmittel (z. B. BERKY-Maschinen) jährlich durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person (UVV-Prüfung/Prüfungen nach DGUV) geprüft werden müssen.
Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung/Verschleiß oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmern hervorrufen können, sind wiederkehrend zu überprüfen auf
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