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AEB

Allgemeine Einkaufs­bedingungen (AEB) der Firma Berky GmbH D-49733 Haren (Ems), Germany

(Stand 17.07.2019)

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Berky GmbH mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten („Verkäufer“). Die AEB gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Einkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) sowie den Einkauf von Dienstleistungen/Services („Leistung“).
(3) Diese AEB gelten
(4) ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Verkäufer ist angehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von spätestens 5 Arbeitstagen schriftlich zu bestätigen. Hierzu hat der Verkäufer eine Auftragsbestätigung (PDF-File) an folgende Email-Adresse zu versenden: einkauf@berky.de
(2) Sollte der Verkäufer die Lieferung der Ware oder die Leistung zu anderen Bedingungen als in unserer Bestellung erbringen wollen, so bedarf dies des ausdrücklichen, sichtbaren Hinweises in der Auftragsbestätigung sowie unserer ausdrücklichen nochmaligen Zustimmung hierzu. Ohne unsere Zustimmung kommt der Vertrag zu den geänderten Bedingungen nicht zustande. Eine konkludente Zustimmung ist ausgeschlossen.

§ 3 Lieferzeit/Leistungszeit und Verzug

(1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit/Leistungszeit sowie der angegebene Lieferort/Leistungsort sind bindend.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten voraussichtlich nicht einhalten kann. Die Anzeige hat den Grund ebenso wie den neuen Liefertermin/Leistungstermin und etwaige alternative Liefertermine/Leistungstermine zu beinhalten.
(3) Ist der Verkäufer mit der Lieferung/Leistung in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – eine pauschalierte Vertragsstrafe iHv 0,2% des Nettopreises der Bestellung pro Arbeitstag verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware und/oder erbrachten Leistung. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „DDP Incoterms 2010 inklusiv Versicherung“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts Anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Haren, Emmeln, Wacholderweg 27 zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung.
Die Anlieferungszeiten sind montags bis donnerstags in den Zeiten von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 07:00 Uhr bis 11:45 Uhr. Zustellungen außerhalb der vorstehenden Zeiten bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien und der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Berky.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
(2) Sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ebenso wie sonstige Personalkosten ein.
(3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und/oder Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme sowie der Lieferung von Zeugnissen/Dokumentationen) und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung.

§ 6 Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt

An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen die wir dem Verkäufer zur Verfügung stellen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags.

§ 7 Mangelhafte Lieferung/Leistung

(1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei Pflichtverletzungen durch den Verkäufer im Rahmen der Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist.
(2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Eingangskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.

§ 8 Lieferantenregress

Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennen oder erfüllen, werden wir den Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von uns tatsächlich gewährte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet. Dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.

§ 9 Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Gutschriften

(1) Rechnungen und Zahlungsanweisungen müssen neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben unsere Bestellnummer sowie unser Bestelldatum enthalten.
(2) Der Verkäufer hat seine Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Gutschriften per PDF-File an folgende Email-Adresse zu versenden: invoice@berky.de

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schriftform

(3) Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Verkäufer ist verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistung und/oder Lieferung der Ware alle gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie Verordnungen, Richtlinien und DIN einzuhalten, soweit diese für die jeweilige Bestellung einschlägig sind.
(4) Ist der Verkäufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Haren/Emmeln Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist.
(5) Änderungen und/oder ergänzen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform (Email oder Fax ausreichend).

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